# Ortsbildschutzgebiet in Markt Hartmannsdorf

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 1989 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Markt Hartmannsdorf

Stammfassung: LGBl. Nr. 2/1990

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Markt Hartmannsdorf werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Das nach dem Ortsbildgesetz 1977/1998 mit Verordnung vom 27. November 1989 festgelegte Schutzgebiet Markt Hartmannsdorf wird, wie in der Anlage, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt, geändert.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGB. Nr. 87/2004