# Ortsbildschutzgebiet in Thörl

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 1981 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Thörl

Stammfassung: LGBl. Nr. 119/1981

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Thörl werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)