# Ortsbildschutzgebiet in Weiz

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Oktober 1982 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Weiz

Stammfassung: LGBl. Nr. 76/1982

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der Anlage, welche einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellten Teile der Stadtgemeinde Weiz werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)