# Ortsbildschutzgebiet in Seckau

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. April 1985 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Seckau

Stammfassung: LGBl. Nr. 41/1985

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Seckau werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)