# Ortsbildschutzgebiet in Neumarkt

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1988 über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Neumarkt

Stammfassung: LGBl. Nr. 25/1988

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Neumarkt werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)