# Ortsbildschutzgebiet in Veitsch

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 1993 über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Veitsch

Stammfassung: LGBl. Nr. 61/1993

> Auf Grund des § 2 des Ortsbildgesetzes 1977, LGBl. Nr. 54, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Marktgemeinde Veitsch werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Plan ist als PDF nicht elektronisch dokumentierbar.)