# Festlegung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 in der Gemeinde Mühldorf

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 2014, mit der für die Gemeinde Mühldorf eine Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 35/2014

> Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:

## § 1 Flächenfestlegung {#par_1}

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.

## § 2 Größenfestlegung {#par_2}

(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.

(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.

## § 3 Vorgabe für die Bebauungsplanung {#par_3}

Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)