# Naturschutzgebiet Nr. 39c - Raabtalarme "Schiefer-Hohenbrugg" (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

Verordnung des Bezirkshauptmannes von Südoststeiermark vom 23. September 2014 über die Erklärung der Raabaltarme Schiefer-Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen zum Naturschutzgebiet Nr. 39c

Stammfassung: GZ S. 478/2014

> Auf Grund des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 – NschG 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 55/2014, wird verordnet:

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Die in den Gemeinden Fehring und Hohenbrugg-Weinberg gelegenen Raabaltarme in den Katastralgemeinden Schiefer und Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen werden zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 39c „Raabaltarme Schiefer-Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen“ bezeichnet.

## § 2 Schutzzweck {#par_2}

Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Lebensräume für die in der Anlage 1 angeführten Pflanzen und Tiere. Geschützt werden insbesondere:

## § 3 Verbote {#par_3}

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungenverboten:

## § 4 Ausnahmen von den Verboten {#par_4}

Ausnahmen von den in § 3 genannten Verboten können vom Bezirkshauptmann/von der Bezirkshauptfrau bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Schutzzweck nicht widerspricht.

## § 5 Abgrenzung des Schutzgebietes {#par_5}

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten, mit den Grundstücksgrenzen großteils übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:3000.

## § 6 Inkrafttreten {#par_6}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

## § 7 Außerkrafttreten {#par_7}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung der Raabtalarme Hohenbrugg Schiefer „West“ und „Mitte“ zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet), Grazer Zeitung S. 588/1985, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung Nr. 81/1986, außer Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

Für folgende seltene oder gefährdete Tiere sind die Lebensräume geschützt:

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

Säugetiere

Europäischer Biber

Castor fiber

Fischotter

Lutra lutra

Haselmaus

Muscardinus avellanarius

Vögel

Eisvogel

Alcedo atthis

Neuntöter

Lanius collurio

Grauspecht

Picus canus

Halsbandschnäpper

Ficedula albicollis

Reptilien

Zauneidechse

Lacerta agilis

Würfelnatter

Natrix tessellata

Amphibien

Gelbbauchunke

Bombina variaegata

Springfrosch

Rana dalmatina

Laubfrosch

Hyla arboraea

Grasfrosch

Rana temporaria

Teichfrosch

Pelophylax spec

Fische

Rapfen

Aspius aspius

Steinbeißer

Cobitis taenia

Goldsteinbeißer

Sabanejewia balcanica

Ukrainisches Neunauge

Eudontomyzon mariae

Weißflossengründling

Gobio albipinnatus

Bitterling

Rhodeus sericeus amarus

Insekten

Hirschkäfer

Lucanus cervus