# Richtlinien für die Feststellungs- und Berechnungsmethoden der Wildschäden im Wald

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2001, mit der Richtlinien für die Feststellungs- und Berechnungsmethoden der Wildschäden im Wald erlassen werden

Stammfassung: LGBl. Nr. 9/2002

> Auf Grund des § 69 Abs. 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 69 Abs. 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000 werden für die Feststellungs- und Berechnungsmethoden der Wildschäden im Wald in Anlage 1 und 2 enthaltenen Richtlinien zur Bewertung von Schälschäden sowie Verbiss-, Fege- und Schlagschäden an der Fichte erlassen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung LGBl. Nr. 195/1963, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/1994, außer Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)

## Anl. 2 Richt- und Rahmenwerte für Zweifelsfälle {#prov_anl_2}

Bei der Bemessung der wirtschaftlichen Schäden sind zu berücksichtigen:

Bei Wachstumsbeeinträchtigung:

Verfahren bei jährlicher Erhebung:

Bei erstmaliger Schädigung oder bei jährlicher Erhebung und Bewertung von Wachstumsbeeinträchtigungen ist zur Ermittlung des Entschädigungsbetrages pro Pflanze der für eine bestimmte Standortsgüte, ein bestimmtes Wuchsalter im jeweiligen Schädigungsgrad tabellierte Wert(e) abzulesen. Diesem Betrag sind die pro Pflanze (ortsüblich) aufgewendeten bzw. zu veranschlagenden Kosten (auch eventuell noch aufzuwendende Kosten) in der Gesamthöhe von (k) hinzuzurechnen. Entschädigungsbetrag pro Pflanze = e + k

Entsprechend dem Schädigungsgrad, Tabelle 1, 2, 3 oder 4, erleidet die Pflanze einen Verlust gegenüber der Entwicklung bei ungestärtem Wachstum. Dabei ist die Standortsgüte zu berücksichtigen. Die Tabellenwerte wurden für die Fichte berechnet. Sie können aber ohne einen zu groben Fehler zu begehen auch für andere örtlich vorkommende Hauptbaumarten angewendet werden. Für Mischbaumarten sind dem Verjüngungsziel in der betreffenden Waldgesellschaft entsprechend, somit ihrer waldbaulichen Wertigkeit nach und unter Beachtung der baumspezifischen Pflanzenkosten “Multiplikationsfaktoren” zu veranschlagen. Baumartenfaktoren:

Verfahren bei mehrjähriger Schädigung:

Bei der (erstmaligen) Bewertung einer mehrjährigen Schädigung ist zur Ermittlung des Entschädigungsbetrages pro Pflanze (pro Baum) bem Fehlen der Leittriebe von zwei Jahren der Wert des Schädigungsgrades “2-mittel” zu verdoppeln, beim Fehlen der Leittriebe von drei Jahren zu verdreifachen.

Valorisierung der Tafelwerte:

Diese Bewertungstafeln sind auf der Grundlage des derzeit geltenden Mantelvertrages 1989 für Forstarbeiter berechnet. Bei dessen Änderung sind die Tabellenwerte neu zu berechnen.

Der Zeitlohnindex I resultiert aus der Divison des aktuellen Zeitlohnes für Forstfacharbeiter mit Prüfung (ZL) in Euro laut Mantelvertrag durch den zum Stichtag 1. April 2000 gültigen Zeitlohn von 6,82 Euro

/Dokumente/Landesnormen/LST40017718/image001.jpg

Leittrieb (oder Ersatzleittrieb einschließlich Wipfelknospe vorhanden, aber mehr als 90% der diesjährigen bzw. letztjährigen Seitentriebe sind verbissen

Wuchs-

Standortgüte

alter der

Pflanze in

sehr

Jahren

schlecht

schlecht

mittel

gut

sehr gut

1

0,14

0,18

0,23

0,27

0,33

2

0,15

0,18

0,23

0,28

0,33

3

0,15

0,19

0,24

0,28

0,34

4

0,15

0,19

0,24

0,29

0,36

5

0,16

0,20

0,25

0,30

0,37

6

0,16

0,20

0,25

0,31

0,38

7

0,17

0,20

0,26

0,31

0,39

8

0,17

0,22

0,27

0,32

0,40

9

0,17

0,23

0,27

0,33

0,40

10

0,17

0,23

0,28

0,33

0,41

11

0,18

0,23

0,28

0,34

0,42

12

0,18

0,24

0,29

0,36

0,43

13

0,19

0,24

0,30

0,37

0,44

14

0,19

0,25

0,31

0,38

0,45

15

0,20

0,26

0,31

0,39

0,46

16

0,20

0,26

0,32

0,40

0,47

17

0,22

0,27

0,33

0,40

0,51

18

0,22

0,28

0,33

0,41

0,52

19

0,23

0,28

0,34

0,42

0,53

20

0,23

0,29

0,36

0,44

0,54

Wipfelknospe (Terminalknospe) und Teil des diesjährigen Leittriebes fehlen, von den diesjährigen bzw. letztjährigen – je nach Zeitpunkt der Aufnahme – Seitentrieben sind außerdem bis zu 30% verbissen (bei vier- und mehrjährigen Pflanzen [tatsächliches Alter] fehlen außer dem Leittrieb bis zu 60% der diesjährigen Seitentriebe der beiden obersten Quirl).

Wuchs-

Standortgüte

alter der

Pflanze in

sehr

Jahren

schlecht

schlecht

mittel

gut

sehr gut

1

0,58

0,73

0,90

1,09

1,33

2

0,59

0,74

0,91

1,12

1,37

3

0,60

0,76

0,96

1,14

1,39

4

0,61

0,78

0,97

1,18

1,43

5

0,63

0,81

1,00

1,22

1,47

6

0,64

0,82

1,01

1,24

1,51

7

0,68

0,84

1,03

1,27

1,55

8

0,69

0,86

1,06

1,31

1,59

9

0,70

0,89

1,09

1,33

1,62

10

0,71

0,90

1,12

1,37

1,67

11

0,74

0,92

1,14

1,40

1,71

12

0,75

0,96

1,17

1,43

1,75

13

0,76

0,97

1,19

1,47

1,78

14

0,80

1,00

1,24

1,52

1,83

15

0,81

1,02

1,27

1,56

1,88

16

0,84

1,05

1,29

1,59

1,92

17

0,85

1,08

1,33

1,62

1,98

18

0,87

1,11

1,37

1,67

2,02

19

0,89

1,13

1,39

1,71

2,08

20

0,91

1,16

1,43

1,76

2,13

Wipfelknospe bzw. diesjähriger Leittrieb sowie mehr als 30 % der diesjährigen Seitentriebe sind verbissen (bei vier- und mehrjährigen Pflanzen fehlen der Leittrieb und mehr als 60 % der diesjährigen [bzw. letztjährigen] Seitentriebe der beiden obersten Quirl).

Wuchs-

Standortgüte

alter der

Pflanze in

sehr

Jahren

schlecht

schlecht

mittel

gut

sehr gut

1

0,86

1,08

1,35

1,64

2,01

2

0,88

1,11

1,37

1,69

2,05

3

0,90

1,14

1,42

1,72

2,09

4

0,91

1,17

1,45

1,78

2,15

5

0,95

1,20

1,51

1,83

2,22

6

0,97

1,23

1,53

1,86

2,25

7

1,01

1,26

1,56

1,91

2,31

8

1,02

1,29

1,60

1,98

2,38

9

1,04

1,33

1,63

2,01

2,43

10

1,06

1,36

1,69

2,05

2,51

11

1,11

1,39

1,72

2,11

2,56

12

1,13

1,43

1,76

2,15

2,63

13

1,14

1,45

1,80

2,22

2,68

14

1,19

1,51

1,86

2,27

2,74

15

1,20

1,54

1,91

2,33

2,83

16

1,26

1,59

1,95

2,38

2,89

17

1,27

1,62

2,01

2,43

2,97

18

1,30

1,67

2,05

2,51

3,03

19

1,33

1,70

2,09

2,56

3,12

20

1,37

1,75

2,15

2,65

3,19

Totalschaden durch Verbiss:

Bei bis zu vierjährigen Pflanzen (tatsächliches Alter) durch einmaligen Verbiss Verlust des Leittriebes und von mehr als 90 % aller diesjährigen (einjährigen) Seitentriebe (Schädigungsgrad “sehr stark”). Bei älteren Pflanzen mehrjährige starke Wachstumsbeeinträchtigungen durch Verbiss der Leittriebe und der Seitentriebe. Resultat: “spindelige Skelettpflanze” bzw. “Stummelpflanze” oder auch “Kollerbüsche”. (Die verbissene Pflanze kann den Wachstumsanschluss an schwächer verbissene oder unverbissene Pflanzen nicht mehr erreichen.)

Totalschaden durch Fegen:

Ein Fegeschaden ist im Allgemeinen wie ein Totalschaden durch Verbiss zu bewerten, da das (meist sehr stark) beschädigte Bäumchen nach einer kürzeren oder längeren “Periode des Kümmerns” abstirbt.

Wuchs-

Standortgüte

alter der

Pflanze in

sehr

Jahren

schlecht

schlecht

mittel

gut

sehr gut

1

0,58

0,73

0,90

1,09

1,33

2

1,16

1,45

1,82

2,23

2,69

3

1,76

2,23

2,76

3,37

4,10

4

2,37

3,00

3,73

4,56

5,53

5

3,00

3,81

4,71

5,77

6,99

6

3,65

4,63

5,73

7,00

8,51

7

4,31

5,45

6,77

8,28

10,04

8

4,99

6,31

7,84

9,58

11,63

9

5,70

7,20

8,93

10,91

13,25

10

6,40

8,11

10,04

12,29

14,90

11

7,14

9,03

11,18

13,69

16,61

12

7,89

9,98

12,38

15,13

18,36

13

8,66

10,95

13,58

16,61

20,14

14

9,44

11,96

14,82

18,12

21,98

15

10,25

12,97

16,08

19,67

23,85

16

11,08

14,01

17,38

21,26

25,80

17

11,93

15,09

18,71

22,88

27,75

18

12,79

16,18

20,08

24,57

29,80

19

13,69

17,31

21,47

26,27

31,86

20

14,60

18,47

22,92

28,01

33,99

21

15,54

19,67

24,37

22

16,51

20,88

25,88

23

17,47

22,12

27,42

24

18,50

23,39

29,01

25

19,52

24,70

30,64

26

20,58

27

21,68

28

22,78

29

23,93

30

25,08

Standortgüte

Alter

sehr

schlecht

schlecht

mittel

gut

sehr gut

(Baumhöhe in Meter)

40

bis 10,9

11,0 bis 12,9

13,0 bis 14,9

15,0 bis 16,9

17,0 und mehr

50

bis 13,9

14,0 bis 16,4

16,5 bis 18,9

19,0 bis 21,4

21,5 und mehr

60

bis 16,4

16,5 bis 19,4

19,5 bis 22,4

22,5 bis 24,9

25,0 und mehr

70

bis 18,9

19,0 bis 21,9

22,0 bis 24,9

25,0 bis 27,4

27,5 und mehr

80

bis 20,9

21,0 bis 24,4

24,5 bis 27,4

27,5 bis 29,9

30,0 und mehr

90

bis 22,9

23,0 bis 26,4

26,5 bis 29,4

29,5 bis 31,9

32,0 und mehr

100

bis 24,4

24,5 bis 27,9

28,0 bis 30,9

31,0 bis 33,4

33,5 und mehr

dGZ100

Ertragsklasse

5 oder weniger

7

9

11

13 und mehr

Das Wuchsalter der Pflanzen ist gleich der Zahl der Jahre seit der Bestandesgründung (Standzeit der Kultur). Im Zweifelsfalle werden einzelne Pflanzen am Wurzelhals abgeschnitten und die Jahresringe gezählt. Bei Naturverjüngungen wird ein “wirtschaftliches Alter” unterstellt, das dem Wuchsalter einer vergleichbaren Forstkultur entspricht.

Die gesamte Pflanzenzahl pro Hektar kann aus der Summe der absoluten Pflanzenzahl der Schädigungsgrade (einschließlich der ungeschädigten Pflanze = Schädigungsgrad 0), dividiert durch die Gesamtfläche des zu bewertenden Bestandes ermittelt werden. Die zum Zeitpunkt der Aufnahme vorhandene gesamte Pflanzenzahl pro Hektar lässt sich näherungsweise auch aus dem mittleren Pflanzenbestand (bzw. Reihenabstand und Abstand in den Reihen) ermitteln.

Den hergeleiteten Werten für den Ertragsausfall (Tabellen 1, 2, 3 und 4) sind die nachstehend angeführten Pflanzenzahlen pro Hektar (N/ha) unterstellt:

“normal notwendige

Standortgüte

Pflanzenzahl” für Fi/Ta

sehr schlecht

4000 pro Hektar

schlecht

3750 pro Hektar

mittel

3500 pro Hektar

gut

3250 pro Hektar

sehr gut

3000 pro Hektar

Diese Zahlen können nach waldbaulich-ertragskundlichen Gesichtspunkten für Fichte und Tanne als Richtwerte für die “normal notwendigen Pflanzenzahlen” gelten. Für Douglasien können diese Werte um etwa 1000 Stück pro Hektar verringert, für Kiefer und die Laubbaumarten Buche und Eiche um 1000 bis 2000 Stück pro Hektar erhöht werden. Für die anderen Baumarten ist die Pflanzenzahl pro Hektar je nach Standort und waldbaulichen Gesichtspunkten festzusetzen.

Erreicht die Zahl der geschädigten Pflanzen die Abhängigkeit von der Baumart als “normal notwendig” erachtete Pflanzenzahl pro Hektar, dann sind damit auch 100% Entschädigung für Ertragsausfall pro Hektar erreicht. Wurden mehr Pflanzen geschädigt als oben für die betreffenden Baumarten pro Hektar angeführt, dann sollte dieser “Pflanzenüberschuss” bei der Bewertung unberücksichtigt bleiben. Ist zur Erreichung des Betriebszieles eine höhere Pflanzenanzahl notwendig oder eine geringere ausreichend, kann diese gutachtlich festgelegt werden.

Die gemäß A oder B zu ermittelnden Kosten je Pflanze werden zweckmäßigerweise aus den je Maßnahmen pro Hektar aufgewendeten Kosten hergeleitet. Die pro Hektar angefallenen (bzw. zu veranschlagenden) Kosten werden in diesem Fall summiert und durch die Zahl der behandelten Pflanzen dividiert. Die in Rechnung gestellte Pflanzenzahl soll hierbei die in Abhängigkeit von der Baumart als “normal notwendig anzusehende Pflanzenzahl” (Soll-Pflanzenzahl) nicht übersteigen.

Die einzelnen Kosten pro Hektar und Maßnahme (bzw. Pflanze und Maßnahme) sollen den aktuellen örtlichen Werten entsprechend veranschlagt werden. Im Zweifelsfalle können die auf Seite 30 angeführten Rahmenwerte zu Rate gezogen werden.

Setzleistung: 50 bis 60 Arbeiterstunden pro Hektar (bei N = 3500);

Pflanzentransport: von der Abgabestelle bis zum Waldort, bis zu zwei Traktorstunden pro Hektar.

Kulturpflege: im Minimum ein Jahr bis Ertragsklasse 6, bei 7. bis 10. Ertragsklasse zwei Jahre, ab 11. Ertragsklasse drei Jahre

Streifenweise Beseitigung von starkem Gras- oder Unkrautwuchs (oder Auskesseln):

Verbissschutz: durchschnittlich 10 Arbeiterstunden pro Hektar plus Kosten für Verbissmittel.

Einzelpflanzendüngung: Kosten für 150 bis 200 kg eines Volldüngers (z. B. Vollkorn rot oder Vollkorn gelb) pro Hektar (bei N/ha = 3000) plus eine Traktorstunde pro Hektar plus 10 Arbeiterstunden für Streuen (pro Hektar).

Läuterung, Stammzahlreduktion plus Mischwuchspflege: