# BHWZ - Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz über die Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf

Stammfassung: GZ S. 613/2016

> Gemäß § 8 Abs. 2 Apothekengesetz 1907, Reichsgesetzblatt Nr. 5/1907, i.d.g.F. wird für die öffentliche Apotheke „Stadt-Apotheke Gleisdorf“, Mag. pharm. Ulrike Mayr Co. KG, 8200 Gleisdorf, Florianiplatz 8, Folgendes festgelegt:

## § 1 {#par_1}

Die Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf haben nunmehr von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu lauten.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, in Kraft.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. März 2008, GZ: 12.0-80/2007, wird nicht berührt.