# Bestattungsformular-Verordnung 2017

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 2017 über die bei der Vollziehung des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 zu verwendenden Formulare (Bestattungsformular-Verordnung 2017)

Stammfassung: LGBl. Nr. 33/2017

> Auf Grund der §§ 5, 11 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 78/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:

Im RIS seit

28.03.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Für die Vollziehung des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 werden die angeschlossenen Formulare festgesetzt.

(2) Diese Formulare sind:

Im RIS seit

28.03.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Soweit die Vollziehung automationsunterstützt erfolgt, können die Formulare den besonderen Erfordernissen, die sich daraus ergeben, angepasst werden.

(2) Bei Verwendung des Ärztlichen Behandlungsscheins innerhalb von Krankenanstalten ist dessen Erweiterung um zusätzliche Angaben zulässig, soweit sie aufgrund der arbeitsorganisatorischen Abläufe zweckmäßig ist.

Im RIS seit

28.03.2017

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit dem dreißigsten Tag nach der Kundmachung, das ist der 26. April 2017, in Kraft.

Im RIS seit

28.03.2017

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die bei der Vollziehung des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 1992 zu verwendenden Formulare, LGBl. Nr. 76/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 78/1999, außer Kraft.

Im RIS seit

28.03.2017

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

(Anm.: Der Ärztliche Behandlungsschein ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

28.03.2017

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

(Anm.: Der Totenbeschauschein ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

28.03.2017

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

(Anm.: Das Totenbeschauprotokoll ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

28.03.2017

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

(Anm.: Die Überführungsanzeige ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

28.03.2017