# Regionalprogramm TGW

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Juli 2017, mit der ein Regionalprogramm zur Sicherung der Qualität und Quantität des ost- und weststeirischen Tiefengrundwassers erlassen wird (Regionalprogramm TGW)

Stammfassung: LGBl. Nr. 76/2017

> Auf Grund der §§ 34 Abs. 2 und 55g Abs. 1 Z 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, wird verordnet:

Im RIS seit

22.08.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Zum Schutz des Tiefengrundwassers in den Tiefengrundwasserkörpern GK100168 „TGWK Steirisches und Pannonisches Becken“, GK100169 „TGWK Oststeirisches Becken“ und GK100171 „TGWK Weststeirisches Becken“, das betrifft die in der Anlage 1 genannten Gemeindegebiete, wird ein Regionalprogramm erlassen.

Im RIS seit

22.08.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Ziele dieser Verordnung sind der Schutz, die Verbesserung und die Sanierung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Tiefengrundwassers in der Ost- und Weststeiermark durch die Festlegung von Gebieten, die – unbeschadet bestehender Rechte – zukünftig vorzugsweise der allgemeinen Trinkwasserversorgung und der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall gewidmet sind sowie die Anpassung rechtmäßig bestehender nicht dem Stand der Technik entsprechender Wasserversorgungsanlagen.

Im RIS seit

22.08.2017

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024

Im RIS seit

27.11.2024

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

(1) Die betroffenen Grundstücke der vom Regionalprogramm umfassten Tiefengrundwasserkörper sind in Form zweier Übersichtskarten im Maßstab 1:250.000 (Anlage 2) und von 186 Detailkarten im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3, Karten 1-19) planlich dargestellt.

(2) Zusätzlich können die Widmungsgebiete im Internet unter „www.gis.steiermark.at /Dokumente/Landesnormen/LST40021277/image001.png Kartencenter /Dokumente/Landesnormen/LST40021277/image001.png Digitaler Atlas /Dokumente/Landesnormen/LST40021277/image001.png Gewässer Wasserinformation /Dokumente/Landesnormen/LST40021277/image001.png Grundwasser“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

Im RIS seit

22.08.2017

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

(1) Bei der Handhabung der §§ 10, 21 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, sind maßgebend:

(2) Das übergeordnete Interesse an der Erschließung oder Nutzung des Tiefengrundwassers besteht ausschließlich bei:

(3) Das Anforderungsprofil für die fachgerechte Erschließung oder Nutzung von Tiefengrundwasser ist erfüllt, wenn

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024

Im RIS seit

26.11.2024

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

(1) Bei der Handhabung der §§ 10, 21a und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 73/2018, ist maßgebend, dass die Sanierung im gesamten Geltungsbereich des Regionalprogramms bis 22.12.2027 umgesetzt wird.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024

Im RIS seit

26.11.2024

## § 6a Im RIS seit {#par_6a}

Zur Einhaltung des Widmungszwecks ist sicherzustellen, dass Oberflächenwässer nicht ins Tiefengrundwasser eingebracht/versickert werden und keine Durchörterung der schützenden Deckschichten über einem Tiefengrundwasser erfolgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024

Im RIS seit

26.11.2024

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Im RIS seit

22.08.2017

## § 7a Im RIS seit {#par_7a}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 127/2024 treten §§ 3, 6, 6a, 7a mit 2. Dezember 2024 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 127/2024

Im RIS seit

26.11.2024

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

(Anm.: Die Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

(Anm.: Die Übersichtskarten sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/01 Im RIS seit {#prov_anl_3_01}

(Anm.: Die Detailkarten 1 - 10 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/02 Im RIS seit {#prov_anl_3_02}

(Anm.: Die Detailkarten 11 - 20 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/03 Im RIS seit {#prov_anl_3_03}

(Anm.: Die Detailkarten 21 - 30 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/04 Im RIS seit {#prov_anl_3_04}

(Anm.: Die Detailkarten 31 - 40 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/05 Im RIS seit {#prov_anl_3_05}

(Anm.: Die Detailkarten 41 - 50 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/06 Im RIS seit {#prov_anl_3_06}

(Anm.: Die Detailkarten 51 - 60 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/07 Im RIS seit {#prov_anl_3_07}

(Anm.: Die Detailkarten 61 - 70 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

23.08.2017

## Anl. 3/08 Im RIS seit {#prov_anl_3_08}

(Anm.: Die Detailkarten 71 - 80 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/09 Im RIS seit {#prov_anl_3_09}

(Anm.: Die Detailkarten 81 - 90 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/10 Im RIS seit {#prov_anl_3_10}

(Anm.: Die Detailkarten 91 - 100 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/11 Im RIS seit {#prov_anl_3_11}

(Anm.: Die Detailkarten 101 - 110 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/12 Im RIS seit {#prov_anl_3_12}

(Anm.: Die Detailkarten 111 - 120 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/13 Im RIS seit {#prov_anl_3_13}

(Anm.: Die Detailkarten 121 - 130 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/14 Im RIS seit {#prov_anl_3_14}

(Anm.: Die Detailkarten 131 - 140 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/15 Im RIS seit {#prov_anl_3_15}

(Anm.: Die Detailkarten 141 - 150 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/16 Im RIS seit {#prov_anl_3_16}

(Anm.: Die Detailkarten 151 - 160 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/17 Im RIS seit {#prov_anl_3_17}

(Anm.: Die Detailkarten 161 - 170 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/18 Im RIS seit {#prov_anl_3_18}

(Anm.: Die Detailkarten 171 - 180 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017

## Anl. 3/19 Im RIS seit {#prov_anl_3_19}

(Anm.: Die Detailkarten 181 - 186 sind als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

22.08.2017