# Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion

Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 3. Jänner 2018, mit dem das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 1/2018

> Gemäß Art. 113 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 61 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2017, wird verordnet:

Im RIS seit

08.01.2018

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut.

Im RIS seit

08.01.2018

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Jänner 2018, in Kraft.

Im RIS seit

08.01.2018