# Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 2018 über die Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2018

> Auf Grund des § 8a des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 13/2012, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 39/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

29.05.2018

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.

Im RIS seit

29.05.2018

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.

Im RIS seit

29.05.2018

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.

Im RIS seit

29.05.2018