# Pädagogische Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. März 2019 über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen

Stammfassung: LGBl. Nr. 22/2019

> Gemäß § 5 Abs. 7 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

19.03.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen werden wie folgt festgelegt:

Grundlagendokument

Anwendungsbereich/Zielgruppe

Anlage 1

Bundesländerübergreifender

Bildungsrahmenplan

Anlage 2

Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule

Anlage 3

Modul für Fünfjährige

Anlage 4

Werte- und Orientierungsleitfaden

Anlage 5

Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern

Im RIS seit

19.03.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. März 2019, in Kraft.

Im RIS seit

19.03.2019

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

(Anm.: der Bildungsrahmenplan ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

19.03.2019

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokuentiert)

Im RIS seit

19.03.2019

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

(Anm.: das Modul ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

19.03.2019

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

19.03.2019

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)

Im RIS seit

19.03.2019