# BHGU - Apotheken in Laßnitzhöhe und in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten

Mag. pharm. Judith Schachenreiter, „Fux-Apotheke“ in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten; Verordnung

Stammfassung: GZ S. 626/2019

> Gemäß § 8 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, i.d.F BGBl. I Nr. 59/2018 wird verordnet:

Im RIS seit

06.02.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) werden wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag

von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 15.00 bis 18.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Freitag

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

Im RIS seit

20.09.2023

## § 1a Im RIS seit {#par_1a}

Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Fux“-Apotheke in St. Marein bei Graz folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag

von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

Im RIS seit

20.09.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. April 2004, GZ: 12 M 24/2002 bleiben vollinhaltlich in Geltung.

Im RIS seit

06.02.2020

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ in Kraft.

Im RIS seit

06.02.2020

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

In der Fassung der Verordnung BVBl. Nr. 51/2023 treten § 1 Z 2 und § 1a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. September 2023, in Kraft.

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

Im RIS seit

20.09.2023