# BHMU - B 317, Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t

B 317, Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t; Verordnung

Stammfassung: GZ S. 68/2019

> Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i.d.g.F. verordnet die Bezirkshauptmannschaft Murau wie folgt:

Im RIS seit

25.01.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Auf der B 317 zwischen Scheifling und Dürnstein ist von Straßenkilometer 19.069 bis Straßenkilometer 19.420 (Kreuzungsbereich B 317 – B 96) und von Straßenkilometer 0.00 (Kreuzungsbereich B 317 – B 96) bis Straßenkilometer 22,862 (südliches Ortsende von Dürnstein) das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in beiden Richtungen (§ 52 lit. a Ziffer 7a StVO 1960 i.d.g.F.) verboten.

Im RIS seit

25.01.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Von diesem Verbot sind ausgenommen:

Im RIS seit

25.01.2023

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Im RIS seit

25.01.2023

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

25.01.2023

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 30. September 2013, 11.0-66/2006, außer Kraft.

16. 2. 2019

Im RIS seit

25.01.2023