# BHLI – LKW-Fahrverbot auf der B320 Tag

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 26. September 2019 über ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen von 5.00 bis 22.00 Uhr auf der B 320 Ennstal-Straße zwischen Liezen und der Landesgrenze zu Salzburg

Stammfassung: GZ S. 625/2019

> Gemäß § 94 b Abs. 1 lit. b i.V.m. § 43 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.F. BGBl. I Nr. 77/2019, wird von der Bezirkshauptmannschaft Liezen zur Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs sowie zur Anhebung der Verkehrsqualität auf der B320 (Ennstal Straße) zwischen dem Kreisverkehr Liezen Ost (Straßenkilometer 70,145) und der Landesgrenze zu Salzburg (Straßenkilometer 8,494) in beiden Fahrtrichtungen Folgendes verordnet:

Im RIS seit

11.04.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr verboten.

Im RIS seit

11.04.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Von dem in § 1 normierten Fahrverbot sind ausgenommen:

Die Verordnung ist gem. § 44 Abs. 1 und Abs. 2b der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie folgt kundzumachen:

Diese Verordnung tritt mit Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Über den Zeitpunkt der Anbringung der Verkehrszeichen ist die Bezirkshauptmannschaft Liezen schriftlich zu verständigen.

Die Kosten der Anbringung und Erhaltung der Verkehrszeichen sind gemäß § 32 StVO 1960 idgF vom Straßenerhalter zu tragen.

Im RIS seit

11.04.2023