# BHLN – Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. November 2023 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113

Stammfassung: BVBl. Nr. 53/2023

> Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und des § 44 Abs. 2b iVm 94b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 129/2023, wird verordnet:

Im RIS seit

12.03.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der B113 in beide Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten:

Im RIS seit

12.03.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt:

Im RIS seit

12.03.2024

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:

Im RIS seit

12.03.2024

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Im RIS seit

12.03.2024

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2024 in Kraft.

Im RIS seit

12.03.2024

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

(1) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, BVBl. Nr. 48/2023, tritt mit Ablauf des 30. November 2023 außer Kraft.

(2) Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben betreffend B113, Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, kundgemacht in der GZ S. 27/2020, tritt mit Ablauf des 30. April 2024 außer Kraft.

Im RIS seit

12.03.2024