# BHMT – Fahrverbot für LKW über 7,5 t

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 16. Mai 2025 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für die Gemeinden Hohentauern, Pölstal, Pusterwald und Trieben sowie die Katastralgemeinde Pöls der Gemeinde Pöls-Oberkurzheim, auf der B 114 Triebener Straße

Stammfassung: BVBl. Nr. 31/2025

> Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziffer 1 und § 44 Abs. 2b i.V.m. § 94b Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, wird zur Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs im Bereich der Gemeinde Hohentauern Folgendes verordnet:

Im RIS seit

28.05.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der nachstehend angeführten Straße in beiden Fahrtrichtungen im folgenden Abschnitt, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für die Gemeinden Hohentauern, Pölstal, Pusterwald und Trieben sowie die Katastralgemeinde Pöls der Gemeinde Pöls-Oberkurzheim, verboten:

auf der B114 Triebener Straße von Straßenkilometer 3,600 bis 9,400

Im RIS seit

28.05.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Als Ziel- und Quellverkehr im Sinne dieser Verordnung gilt:

Im RIS seit

28.05.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Von dem in § 1 normierten Fahrverbot sind ausgenommen:

Im RIS seit

28.05.2025

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Im RIS seit

28.05.2025

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Diese Verordnung tritt mit 16.06.2025 in Kraft.

Im RIS seit

28.05.2025