# Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Außerkrafttretensdatum

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 2025 mit der der Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen wird

Stammfassung: LGBl. Nr. 112/2025

> Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse, LGBl. Nr. 61/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

30.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Außerkrafttretensdatum

Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß § 2 des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.

Im RIS seit

30.12.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Außerkrafttretensdatum

Die Nationalparkverwaltung hat die Umsetzung insbesondere folgender Maßnahmen zu gewährleisten:

Im RIS seit

30.12.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Außerkrafttretensdatum

Die Nationalparkverwaltung hat der Landesregierung jährlich bis spätestens 31. Oktober einen Tätigkeitsbericht über die Umsetzung der gesetzten Maßnahmen für das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen.

Im RIS seit

30.12.2025

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Außerkrafttretensdatum

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Im RIS seit

30.12.2025