# BHMT – Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 19. November 2025 über die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal

Stammfassung: LGBl. Nr. 58/2025

> Auf Grund des § 8 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt in der Fassung BGBl. Nr. 100/2024, wird für die

> verordnet:

Im RIS seit

15.01.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg, und Zeltweg haben an Werktagen wie folg für den Kundenverkehr offen zu halten:

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Montag bis Freitag:

Samstag:

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:30 Uhr – 18:00 Uhr

(2) Am 24. und 31. Dezember dürfen die Apotheken, wenn der jeweilige Tag auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fällt, bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.

(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen und nicht auf einen Feiertag fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt, von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, offenhalten.

Im RIS seit

15.01.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg und Zeltweg werden für die Leistung der Notfallbereitschaft außerhalb der Kernöffnungszeiten gemäß § 1 Abs. 1 in folgende Dienstgruppen eingeteilt:

Gruppe

Apotheke

Ort

1

Adler-Apotheke

Pölstal-Apotheke

Knittelfeld

Pöls

2

Aichfeld-Apotheke

Zeltweg

3

Stadt-Apotheke

Judenburg

4

Stadt-Apotheke

Knittelfeld

5

Lebenskreis-Apotheke

Zeltweg

6

Apotheke „Zum Bergmann“

Fohnsdorf

7

Spielberg Apotheke

Spielberg

8

Landschaftsapotheke

Judenburg

9

Schutzengel Apotheke

Fohnsdorf

10

Kolibri Apotheke

Knittelfeld

(2) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Notfallbereitschaftsdienst gem. Abs. 1, dass während der Mittagspause von Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 und 2 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke dienstbereit sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

Im RIS seit

15.01.2026

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

(1) Auf die Öffnungs- und Notfallbereitschaftszeiten der Apotheken sowie außerhalb dieser Zeiten auf die nächstgelegene(n) dienstbereite(n) Apotheke(n) ist gut sichtbar und bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheke oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.

(2) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Öffnungs- und Bereitschaftszeiten sind einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Kundenverkehr nicht gestattet.

(3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.

Im RIS seit

15.01.2026

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft. An diesem Tag hat ab 08:00 Uhr die Gruppe 3, Stadt-Apotheke Judenburg Notfallbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen.

Im RIS seit

15.01.2026

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal, BVBl. Nr. 30/2024, außer Kraft.

Im RIS seit

15.01.2026