# Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 1974, mit der ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule angeordnet und der Lehrplan erlassen wird

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 1974, mit der ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen

Fachschule angeordnet und der Lehrplan

erlassen wird

Auf Grund der §§' 4, 11 und 28 des Steiermärkischen

Landwirtschaftlichen Schulgesetze.s, LGBl. Nr. 19/1969, wird verordnet: ·

§ 1

Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird in der Landwirtschaftlichen Fachschule Kobenz, beginnend mit dem Schuljahr 1973/74, ein Schulversuch einer zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule mit der Fachrichtung Landwirtschaft durchg.eführt.

§ 2

Die zweijährige landwirtschaftliche Fachschule mit

der Fachrichtung Landwirtschaft umfaßt 4 Semester.

Das 1. und 2. Semester ist als zusammenhängende Einheit in einem Schuljahr zu führen. Das 3. und 4. Semester kann alternativ entweder im Anschluß an das 2. Semester als weiteres Schuljahr oder in 2 aufeinanderfolgenden Winterhalbjahren eingerichtet werden.

§ 3

Für den Schulversuch wird der einen Bestandteil der Verordnung bildende Lehrplan (Anlage) erlassen.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Niederl