# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1974 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Blasen (politischer Bezirk Murau)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 1974 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Blasen

(politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde

Sankt Blasen wird mit Wirkung vom 1. März 1974 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im grünen Schild zwei schräggekreuzte silberne

Kerzen mit goldenen Flammen" .

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Blasen ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl