# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1974 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Feldkirchen bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. April 1974 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung der Bezeichnung

.,Marktgemeinde" an die Gemeinde Feldkirchen

bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung}

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Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und · des Gesetzes

LGBL Nr. 9/1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Feldkirchen bei Graz wird mit

Wirkung vom 1. Juni 1974 das Recht zur Führung

der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.

§ 2

Uber diese Verleihung wird der Gemeinde Feldkirchen

bei Graz eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl