# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1974 über die Änderung des Namens der Gemeinde „Schönberg bei Niederwölz" in „Schönberg-Lachtal" (politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Mai 1974 über die Änderung

des Namens der Gemeinde „Schönberg bei Niederwölz"

in „Schönberg-Lachtal" (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1912 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Schönberg bei Niederwölz in der Sitzung vom 13. Dezember 1973 beschlossenen Anderung des Namens der Gemeinde in „SchönbergLachtal" gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1975 die Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dr. Niederl