# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 1974 über die Anerkennung der schwarzbunten Rinderrasse in Steiermark

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 8. Juli 1974 über die Anerkennung

der schwarzbunten Rinderrasse in Steiermark

Auf Grund des § 2 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 155/ 1969, wird nach Anhören

cier Landeskainrner für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark verordnet:

§ 1

Die schwarzbunte Rinderrasse wird in Steiermark

zu,r Züchtung anerkannt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl