# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 1974 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Oberwölz Stadt und der Gemeinde Oberwölz Umgebung (politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 1974 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde

Oberwölz Stadt und der Gemeinde

Oberwölz Umgebung (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 2 und § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973,

wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Murau gelegenen Stadtgemeinde Oberwölz

Stadt und der Gemeinde Oberwölz Umgebung haben auf Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967 folgende Änderungen ihrer Gemeindegrenze

beschlossen:

Von der KG Raiming der Gemeinde Oberwölz

Umgebung wird .das Grundstück Nr. 1002/1 mit

einem Gesamtflächenausmaß von 24 a 03 m2 ausgeschieden

und in die Stadtgemeinde Oberwölz

Stadt eingegliedert.

§2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der

im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund

des § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit

Wirkung vom 1. Jänner 1975 die Genehmigung

erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl