# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 1975 über die Genehmigung des Namens der in der Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld neu gebildeten Ortschaft "Kniepaß" (politischer Bezirk Knittelfeld)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 13. Jänner 1975 über die Genehmigung

des Namens der in der Gemeinde Sankt

Marein bei Knittelfeld neu gebildeten Ortschaft

,.Kniepaß" (politischer Bezirk Knittelfeld)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes

LGBl. Nr. 9/1973, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu dem

vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Knittelfeld

gelegenen Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld

in der Sitzung vom 20. Jänner 1974 beschlossenen Namen für die im Bereich der Häuser Feistritzgraben Nr. 31, 32, 33 und 34 neu gebildete

Ortschaft „Kniepaß" gemäß .§ 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung

1967 mit Wirkung vom 1. Februar 1975 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl