# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 20. Jänner 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Fürstenfeld)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Fürstenfeld gelegenen

Gemeinde Großwilfersdorf wird mit Wirkung vom 1. März 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Blau zu Gold gespaltenen Schild

vorn eine aus grünem Dreiberg auf grünem Halm

wachsende goldene Ähre, in der Schildmitte belegt

mit einem goldenen Ährenkranz, im hinteren Feld

ein schwarzer aufgerichteter Wolf".

§ 2

Die der Gemeinde Großwilfersdorf ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl