# Gesetz vom 20. Dezember 1974, mit dem das Gesetz über die Aufnahme einer Anleihe im Gesamtbetrage von 100 Millionen Schilling durch die Stadtgemeinde Graz ergänzt wird

Gesetz vom 20. Dezember 1974, mit dem das Gesetz über die Aufnahme einer Anleihe im Gesamtbetrage von 100 Millionen Schilling

durch die Stadtgemeinde Graz ergänzt wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 6. Juni 1967, LGBl. Nr. 84, über die Aufnahme einer Anleihe im Gesamtbetrage von 100 Milhl.onen Schilling durdi die Stadtgemeri.rude Graz zur Fina.I17Ji.erung vie11Schiedener Vorhaben des außero:rdentlichen Haushaltes wird ergänzt wie folgt:

Dem § 2 Abs. 2 tist folgender Satz anzufügen:

„Ab rdem 1. Juli 1974 dürfen die jährlidien Zinsen

8 0/o betragen."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1974 in Kraft.

Niederl

Landeshauptmann

Bammer

Landesrat