# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ratten (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung, der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Ratten (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/ 1972 und des Gesetzes LGBL

Nr. 9/ 1973 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Ratten wird mit Wirkung vom 1. Mai 1975

das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem durch Wellenschnitt von Silber zu Grün gespaltenen Schild vorn drei grüne Nadelbäume, hinten das silberne Bergwerkszeichen über drei (1 : 2) silbernen Kugeln."

§2

Die der Gemeinde Ratten ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl