# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Weißenbach bei Liezen (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steierfuärkischen Landesregierung

vom 3. Februar 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Weißenbach bei Liezen

(politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/ 1972 und des Gesetzes LGBL

Nr. 9/1973 wird verordnet:

§'1

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde

Weißenbach bei Liezen wird mit Wirkung

vom L 'Mai 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild über grünem Schildfuß eine

silberne Felswand, belegt mit dem schwarzen Bergwerkszeichen,

das beiderseits von zwei , blauen zueinander

gekehrten Sensen blättern begleitet wird."

§2

Die der Gemeinde Weißenbach bei Liezen ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Stück 4, Nr. 23, 24 und 25 13

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmadmng

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl