# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Februar 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld (politischer Bezirk Knittelfeld)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 17. Februar 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld

(politischer Bezirk Knittelfeld)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/ 1972 und des Gesetzes LGBL

Nr. 9/ 1973 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld wird mit Wirkung vom 1. Mai 1975 das Recht zur Führung

eines Gemeindewappens mit folgender Besdueibung verliehen:

.Im silbernen Schild ein blauer Pfahl, ein wachsendes gotisches Maßwerkfenster darstellend, dessen Offnungen golden durchbrochen sind, begleitet

vorn von einer blauen mit einer schwarzen Tanne belegten Pflugschar, hinten von einem blauen Wasserkrug."

§2

Die der Gemeinde Sankt Marein bei Knittelfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl