# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hieflau (politischer Bezirk Leoben)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 1975 über die .Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Hieflau (politischer Be-Bezirk Leoben)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBL

Nr. 9/1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Gemeinde

Hieflau wird mit Wirkung vom 1. Juni 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im roten Schild zwei nach links auffahrende goldene rot gespaltene Blitze über einem silbernen Schildfuß, der mit einem schwarzen Holzauffangrechen belegt erscheint."

§2

Die der Gemeinde Hieflau ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl