# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Mureck (politischer Bezirk Radkersburg)

Verordnung der Steierinärkischen Landesregierung vom 26. Mai 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde"

an die Marktgemeinde Mureck (politischer Bezirk Radkersburg)

Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBL Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:

§ 1

Der im :politischen Bezirk Radkersburg gelegenen

Marktgemeinde Mureck wird mit Wirkung vom 1. Juli 1975 das Recht zur Führung der Bezeichnung

.,Stadtgemeinde" verliehen.

§ 2

Uber diese Verleihung wird der Marktgemeinde

Mureck eine Urkunde ausgefertigt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl