# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 1975 über die Änderung der Grenzen zwischen den Gemeinden Parschlug und Sankt Lorenzen im Mürztal (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesre gierung

vom 2. Juni 1975 über die Änderung

der Grenzen zwischen den Gemeinden Par

·schlug und Sankt Lorenzen im Mürztal.(politischer

Bezirk Br~ck an der Mur)

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,

in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972

und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk

Bruck an der Mur gelegenen Gemeinden Parschlug

und Sankt Lorenzen im Mürztal haben auf

Grund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967

folgende Änderungen ihrer Gemeindegrenzen beschlossen: