# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 1975 über die Genehmigung des Namens der in der Gemeinde Sinabelkirchen neugebildeten Ortschaft "Frösau" (politischer Bezirk Weiz)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 1975 über die Genehmigung

des Namens der in der Gemeinde Sinabelkirchen

neugebildeten Ortschaft "Frösau"

(politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/ 1973, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu dem

vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Weiz gelegenen

Gemeinde Sinabelkirchen in der Sitzung

vom 19. Dezember 1974 beschlossenen Namen für die aus den Ortschaften „Frösauberg" und „Frösaugraben" neugebildete Ortschaft „Frösau" auf Grund des § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung

vom 1. Juli 1975 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl