# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Seggauberg (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juli 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Seggauberg (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung i967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes

LGBl. Nr. 9/ 1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde

Seggauberg wird mit Wirkung vom 1. September 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens

mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem Schild ein blauer Römertempel

über einem grünen mit einer goldenen Lilie belegten

Berg."

§ 2

Die der Gemeinde Seggauberg ausgefertige Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens. ·

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl