# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1975, betreffend die Ausstellung von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Kundmachung der Str.:märkiscben Landesre- -

gierung vom 7. Juli 1975, betreffend die Ausstellung

von Bescheinigungen über Saatgutanerkennung

Gemäß § 4 des Gesetzes vom 14. März 1922, LGBl. Nr. 147, betreffend die Anerkennung des Saatgutes, wird verlautbart, daß die Landeskammer

für Land- und Forstwirtschaft in Steiermark

gemäß §§ 1 und 2 dieses Gesetzes auf die Dauer

von 3 Jahren, beginnend mit 1. Juni 1975, zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Saatgutanerkennung

ermächtigt wurde.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landesrat:

Krainer