# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1975 über die Bildung des Schulsprengels der Hauptschule Weißenbach an der Enns (politischer Bezirk Liezen)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

voin 7. Juli 1975 über die Bildung des

·schulsprengels der Hauptschule Weißenbach

an der Enns (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des § 20 Abs. 1 des Steiermärkischen

Pflichtsdrnlerhaltungsgesetzes 1970, LGBL Nr. 70,

in der Fassung der Gesetze LGBL Nr. 123/1972 und Nr. 132/1974, wird verordnet:

§ 1

Der Schulsprengel der Hauptschule Weißenbach

an der Enns wird wie folgt festgesetzt:

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1975

in Kraft.

(2) Gleichzeitig verliert die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 1973,

LGBL Nr. 95, ihre Geltung.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl