# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pöllauberg (politischer Bezirk Hartberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 15. September 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Pöllauberg (politischer Bezirk Hartberg)

Auf Grund rdes § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr. 127/1972 . und dies Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wtird verordnet:

.§ 1

Der im politischen Bezirk Hartberg giel,egenen Gemeinde Pöllauberg wird mit Wirkung vom 1. November 1975 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folg,ender Beschx;eibung verliiehen:

.,Im blauen Schild zwiei wachsende goldene durchbrochene

Fialen, zwtischen deren Spitzen eine silberne

Lilie schwebt." ·

,§ 2

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

lin Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl