# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 1975 über die Änderung des Namens der Gemeinde und der Ortschaft „Dürnstein in Steiermark" in „Dürnstein in der Steiermark" (politischer Bezirk Murau)

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 1975 über die Änderung

des Namens der Gemeinde und der Ortschaft „Dürnstein in Steiermark" in „Dürnstein

in der Steiermark" (politischer Bezirk Murau)

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, Wlird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesrregierung hat zu der vom Gemeindernt der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Dürnstein in Steiermark in der Sitzung vom 24. April 1975 beschlossenen Änderung des Namens der Gem~inde und der gleichnamigen Ortschaft in „Dürnstein in der Steiermark"

gemäß § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 1976 d!ile Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl