# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1975, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 1975, mit der die Verordnung

der Steiermärkischen Landesregierung

über die· Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe neuerlich

geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1954, LGBl. Nr. 42, über die Einführung

einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung der Gesetze

LGBl. Nr. 126/1967, LGBl. Nr. 13/1972 und LGBl. Nr. 160/1975, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 4. Dezember 1967, LGBl. Nr. 133,

über die Durchführung des Gesetzes über die Einführung einer Landes-Kurabgabe, in der Fassung

der Verordnung LGBl. Nr. 35/1972, wird geändert

wie folgt:

§ 1 hat zu lauten:

.. § 1

Die Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung in den Kurorten (Kurbezirken) des Landes Steiermark wird wie folgt festgesetzt: