# Gesetz vom 26. November 1975 über die Vereinigung der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf mit den Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf und Reith bei Hartmannsdorf

Gesetz vom 26. November 1975 über die Vereinigung der Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf

mit den Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf

und Reith bei Hartmannsdorf

Der Steierrnärkische Landtag hat beschlossen:

§ 1

(1) Die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf

und die Gemeinden Pöllau bei Gleisdorf und Reith bei Hartmannsdorf werden zu einer Gemeinde vereinigt.

(2) Die durch diese Vereinigung neugeschaffene Gemeinde hat den Namen „Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf" zu führen.

§ 2

Die Verfahrenskosten hat die neugeschaffene

Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf zu tragen.

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1976 in Kraft.

Niederl

Landeshauptmann

Sebastian

Erster

Landeshauptmannstellvertreter