# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Seiersberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung

vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Seiersberg (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, 'in der Fassung der Kundmachung

LGBl. Nr..127/1972 und des. Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet: ·

§ 1

' - ~ . -- .. .,

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen

Gemeinde Seiersberg wird mit Wirkung vorn

J. Jänner 1976 das Recht zur Führun·g eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im von Silber zu Rot gespaltenen Schild vom

ein grünes Weinblatt mit abhangender blauer Traube;

hinten ein goldenes Rad am Spalt."

190 Stück 22, Nr. 200, 201, 202, 203 und 204

§ 2

Die der Gemeinde Seiersberg ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in. Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl