# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Retznei (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 1975 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Retznei (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung · der Kundp.iachung

LGBl. Nr. 127/1972 und des Gesetzes LGBl. Nr. 9/1973, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde

Retznei wird mit Wirkung vom 1. Jänner 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im roten Schild über einem erniedrigten blauen, goldgesäumten Balken eine silberne Fabriksanlage, bestehend aus zwei illl ider Mirbte durch elinen Slilo überhöhten Werkshallen zwischen zwei hohen Schornsteinen".

§ 2

Die der Gemeinde Retznei ausgefertigte Wappenurkunde

enthält die Beschreibung und eine Abbildung

des Gemeindewappens.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer

Kundmachung in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl