# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1976 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates für die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1976 über die Ausschreibung

der Wabl der Mitglieder des Gemeinderates

für die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf

(politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des § 11 Abs. 1 und der §§ 15 bis 17 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972 und der Gesetze LGBl. Nr. 9/1973 und LGBl. Nr. 14/1976, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates

für die Marktgemeinde Markt Hartmannsdorf wird mit dem Wahltag 14. November 1976 ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag hat der 1. September 1976 zu gelten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ,ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl