# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Breitenau bei Mixnitz (politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Veroi:dnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 1976 über die Verleihung

des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Breitep_au bei Mixnitz

(politischer Bezirk Bruck an der Mur)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung

1967, LGBL Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung

LGBL Nr. 127/1972, des Gesetzes LGBL

9/1973 und der Gemeindeordnungsnovelle 1975, LGBl. Nr. 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur

gelegenen Gemeinde Breitenau bei Mixnitz wird

mit Wirkung vom 1. August 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im von Silber zu Grün gespaltenen Schild vorn

eine blaue gestürzte Spitze, belegt mit dem silbernen

Bergwerkszeichen, hinten zwei übereinander

stehende silberne Kirchen mit Zwiebeltürmen und

schwarzen Dächern".

§ 2

Die der Gemeinde Breitenau bei Mixnitz ausgefertigte

Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

1 - ,' /

66 Stück 9, Nr. 41, 42, 43 und 44

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl