# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Kathrein am Hauenstein (politischer Bezirk Weiz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1976 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens

an die Gemeinde Sankt Kathrein am Hauenstein (politischer Bezirk Weiz),

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 127/1972, des Gesetzes LGBI.

Nr. 9/1973 und der Gemeindeordnungsnovelle 1975, LGBl. Nr. 14/1976, wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde

Sankt Kathrein am Hauenstein wird mit

Wirkung vom 1. Oktober 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im schrägrechts von Gold zu Schwarz geteilten Schild oben ein schwarzer Bergmann, mit dem Bergeisen auf die Teilungslinie hauend, unten ein rotes zerbrochenes Richtrad".

§ 2

Die der Gemeinde Sankt Kathrein am Hauenstein

ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung

und eine Abbildung des Gemeindewappens.

§ 3

Diese VerOidnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung

in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Niederl